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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2018)

 

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

Jegliche Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden AGB ausgeführt. TICKETtasche.com | kofferanhaenger-reise.de c/o ADstore Inh. K. Kwiatkowska, Friedrich-Koenig-Straße 35, D-55129 Mainz tritt hierbei als Auftragnehmer auf. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden; sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie explizit vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn der Auftragnehmer diesen nicht widerspricht. Verträge und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt das als vereinbart, wodurch der wirtschaftlich Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich erreicht worden wäre.

2. Angebote & Preise

Alle Preise gelten Frei Haus Deutschland und sind Tagespreise. Sie sind an den jew. erteilen Auftrag bindend. Verpackung, Fracht, Porto sind für alle Auftraggeber aus Deutschland im Preis eingeschlossen. Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche von dem Auftraggeber veranlasste Änderungen hervorgehen, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Muster, Entwürfe, Andrucke, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Auftraggeber veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Auftraggeber zu bezahlen.

3. Auftragserteilung

Der Auftraggeber ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des Auftraggebers oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber erteilt durch den Klick auf den Button ‚BESTELLEN’ o. ä. einen Auftrag verbindlich und Stimmt den ihm vor dem Klick auf den Button vorliegenden und einsehbaren AGB zu. Nach Auftragserteilung beginnt der Status der Auftragserfassung wodurch Bearbeitungskosten in Höhe von 45,- EUR pro Auftrag entstehen. Diese Kosten sind bereits im zu zahlenden Endpreis incl. MwSt. enthalten. Storniert der Auftraggeber den Auftrag nach der Auftragserteilung, so sind diese Bearbeitungskosten in jedem Falle fällig und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Kosten, die im späteren Produktionslauf entstehen sind, im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber zu ersetzen.

4. Lieferung

Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach signierter Freigabe der Entwürfe per Fax durch den Auftraggeber. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt in Arbeitstagen. Arbeitstage sind alle Tage zwischen von einschließlich Montag und einschl. Freitag, ausgenommen sind alle bundesdeutschen gesetzlichen Feiertage. Für Fehler haftet der Auftragnehmer dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach einer schriftlichen Versandvorschrift des Auftraggebers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, so muss uns der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruft auf Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei weiteren im Zusammen mit dem jew. Auftrag beauftragten Lieferanten und Subunternehmern eintreten. Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht, ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Arbeitswoche (5 Arbeitstage) der Verspätung 1%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Fixe Liefertermine (§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn der Auftragnehmer unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt hat. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers sowie die Datenlieferung bzw. Freigabe des Entwurfes voraus.

5. Schäden und Verluste, Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer zusätzliche andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gilt insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.

6. Reklamationen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu anzuzeigen, spätestens am 5 Arbeitstag nach erhalt der Lieferung. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Bei begründeter Reklamation und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Auftragnehmer nach Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Reklamation hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an de Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Herstellung des vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich die Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der beauftragten Auflagen können nicht beanstandet werden.

7. Archivierung

Vorlagen, Digitale oder analoge Daten, Druckträger und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Auftraggeber vorzunehmen.

8. Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn nicht spätestens 4 Arbeitstage nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat. Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 1 Monat nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Auftraggebers entsorgt.

9. Eigentum, Urheberrecht

Die zur Herstellung eingesetzten Druckträger bleiben im Besitz des Auftraggebers, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Recht, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüche Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er davon unverzüglich den Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

11. Zahlung

Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch Zahlung (der Bruttoendpreise) per Rechnung (bei Stammkunden). Bei Neukunden erfolgt die Lieferung auf Rechnung bis zu einem bestimmten Betrag, der jederzeit erfragt werden kann. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber im übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben erhalten, solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen ist. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Auftraggebers gefährdet ist oder einzutreten droht, kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem kann der Auftragnehmer noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses ist Mainz am Rhein.